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Information

Gesetzliche Grundlagen zum
Wartungsheft für Kälteanlagen und Wärmepumpen

Die «Vollzugshilfe des BAFU zu den Regelungen über Wartungsheft, Dichtigkeitskontrolle und Meldepflicht, Stand 2020» umschreibt u.A. die Pflicht zur Führung eines Wartungs¬ heftes für Geräte und Anlagen mit mehr als 3kg Kältemittel, unabhängig von der Art des Kältemittels, wird in Anhang 2.10 Ziffer 3.5 ChemRRV wie folgt geregelt:

  • Die Inhaberinnen von Geräten und Anlagen, welche mehr als 3kg Kältemittel enthalten, müssen dafür sorgen, dass ein Wartungsheft geführt wird.
  • Auf dem Wartungsheft muss der Name der Inhaberin des Gerätes oder der Anlage stehen.
  • Im Wartungsheft muss die Fachperson, welche die Arbeiten durchführt, nach jedem Eingriff oder jeder Wartung am Gerät oder an der Anlage folgende Angaben eintragen:
    • das Datum des Eingriffs oder der Wartung;
    • eine kurze Beschreibung der durchgeführten Arbeiten;
    • das Ergebnis der Dichtigkeitskontrolle nach Ziffer 3.4;
    • Menge und Art des entnommenen Kältemittels;
    • Menge und Art des in die Anlage eingefüllten Kältemittels;
    • die Firma sowie den eigenen Namen und die Unterschrift.